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Der Hof

Die  Entstehung der Höfe Dörstheck.

Der Betrieb der Eisenhütten und der zur gleichen Zeit einsetzende lebhafte Holzhandel hollaendischer Kaufleute hatten in Verbindung mit einer hoechst verderblichen Forstnutzung seitens der Gemeindemitglieder zur Folge, dass in der zweiten Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts grosse Strecken des Waldes gelichtet waren. Diese vergab die Stadt nun an  unternehmenslustige Bauern als Hofgüter, wo sie einigen auch die nötigen Gebäude erstellte, während andere dies auf eigene Kosten taten. Es waren nur kleine Bauernhöfe, deren Pächter aber auch im umliegenden Stadtwald den Weidebetrieb hatten und sich auch sonst für die geringe Pacht schadlos hielten.

 

Nach einem Schreiben des Kurfürsten Lothar Franz vom 08. Mai 1699 an den damaligen Zollschreiber, waren die Beständer dieser städtischen Höfe , deren es damals zwölf gab, leibeigen und mussten im Todesfall dem Landesherrn das Besthaupt, d.h. das wertvollste Stück des Viehbestandes geben. Auch waren sie nicht dem Stadtgericht, sondern unmittelbar dem Amt unterstellt, entbehrten also einer Appolationsinstanz. Anderseits unterstanden sie dem besonderen Schutz des Amtmannes bzw. des Zollschreibers, der darauf  zu achten hatte, dass sie mit der Pachtung nicht zu sehr beschwert wurden und dass jedem Weideland für sein Vieh im Stadtwald angewiesen wurde. In Wirklichkeit wurde von dieser Leibeigenschaftserklärung der Hofbauern kein Gebrauch gemacht. Ganz am Ende des achtzehnten Jahrhunderts kam allerdings die Regierung merkwürdigerweise auf diesen Erlass von 1699 zurück, doch der verständige Amtsverwalter wies daraf hin, dass die Zeit dazu noch nicht angetan sei, um jene Leibeigenschaft, die niemals de fakto bestanden habe, nachträglich einzuführen, worauf denn auch keine weiteren Schritte erfolgten. Sie waren und blieben stets frei und durften auch ihren Hof nach Belieben vererben und verkaufen, nur war der neue Pächter an den Pachtvertrag gebunden. Von den Hofgebäuden gehörten zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts die der Hofgüter Granzloch, Neuborn und Buchholz den Pächtern, die übrigen waren im Eigentum der Stadt. 1875 machte eines Tages das Amtgericht die Entdeckung, dass die Gebäulichkeiten aller Hofgüter auf den Namen der Pächter eingetragen seien. Erst bei Gelegenheit späterer Neuverpachtungen gelang es der Stadt, ihre alten Eigentumsrechte wieder zur Geltung zu bringen.

 

Die Bewohner dieser städtischen und der übrigen in kurfürstlichen oder privaten Besitz befindlichen Waldhöfe hatten es nicht immer leicht. In Kriegszeiten musstan sie nicht nur besonders schwer fronden, wobei sie oft nach geleistetem Vorspann der Feind noch die Ochsen ausspannte, auch in Friedenszeiten wurden häufig seitens des Amtes zu Fronfuhren haran gezogen, sei es, dass sie Brennholz ins Schloss oder Baumaterial zu fiskalischen Neubauten beifahren mussten. Sie waren rauhe Waldmenschen geworden, die wohl sonntäglich nach Spieß-Ems zu Kirche gingen, im übrigen Pfarrer und Schulmeister selten sahen.

 

Alte Sitten und Bräuche hielten bei ihnen noch lange. v. Stramberg beschreibt in Band II, 2, S. 108 die auf diesen Höfen übliche Art die Hochzeitsfeier folgendermassen: „Auf den zwanzig Gehöften, aus welchen damals die Pfarrei Spieß gebildet war, begann die mit Hochzeitsfeier stets damit, dass beim ersten Glockenzug der Bräutigam mit seinen Führen lärmend auf das Gehöft der Braut zog und rief: „Der Herr hat geruf, gebt die Braut heraus.“ Der Vater oder der Vormund der letzteren trat dann entrüstet hervor, erklärte, es sei keine Braut da, und schickte die Tumultanten fort. Die nämliche Szene wiederholte sich beim zweiten Glockenzug, beim dritten verdoppelte sich der Lärm, es wurde erklärt, der Herr habe zum dritten mal gerufen und es müsse die Braut herausgegeben werden . Da wurde allemal eine der älteren Jungfern vom Gehöft vor die Tür geschoben und erklärt: „Da habt ihr die Braut!“ Hierauf steigerte sich der Lärm aufs höchste, die herausgeschobene wurde mit Protest zurück gewiesen , worauf dann die wirkliche Braut in vollem Staat erschien.  Nun ging es unter fortwährendem Abfeuern von Karabinern in die Kirche, am Abend spielten die Linksgeiger auf. Nach der allzeit recht lustigen Musik dieser Linksgeiger tanzten die Hochzeitsgäste bis zum anderen Morgen. So lebte das Volk unter dem  Druck der Feudalherrschaft.“